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AVV
Stand: Mai 2026

Auftragsverarbeitungsvertrag

Dieser AVV gilt zwischen dem Firmenkunden („Verantwortlicher“) und der Kidder & Kriehuber GbR („Auftragsverarbeiter“) für die Nutzung von Unitlify gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss erfolgt in Textform durch Zustimmung bei der Registrierung.

Hinweis zum Abschluss:Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt den Abschluss eines AVV in elektronischer Form zu. Mit dem Klick auf „Konto erstellen“ bzw. „Ich stimme AGB, Datenschutzerklärung und AVV zu“ bestätigt der Verantwortliche den Abschluss dieses AVV in seiner zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung. Eine Kopie kann jederzeit unter dieser URL abgerufen und als PDF gespeichert werden.

Inhalt

  1. 1Parteien & Gegenstand
  2. 2Art, Umfang, Zweck & Dauer der Verarbeitung
  3. 3Pflichten des Auftragsverarbeiters
  4. 4Pflichten des Verantwortlichen
  5. 5Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
  6. 6Drittlandtransfers
  7. 7Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  8. 8Meldung von Datenschutzverletzungen
  9. 9Rückgabe & Löschung nach Vertragsende
  10. 10Kontrollrechte
  11. 11Haftung
  12. 12Änderungen dieses AVV
  13. 13Abschluss in Textform & Rangfolge
  14. A1Anhang 1 – Technische & organisatorische Maßnahmen
  15. A2Anhang 2 – Liste der Subunternehmer

Vertrag

  1. 1

    Parteien & Gegenstand

    Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) wird geschlossen zwischen

    dem Firmenkunden von Unitlify („Verantwortlicher“) – dies ist die natürliche oder juristische Person, die sich unter unitlify.de als Firmenkunde registriert und diesen AVV gemäß Ziff. 13 akzeptiert – und

    Kidder & Kriehuber GbR, Santoker Str. 79, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Deutschland („Auftragsverarbeiter“).

    Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung des SaaS Unitlify (Web-Dashboard, API, mobile Apps für iOS und Android) gemäß Art. 28 DSGVO.

  2. 2

    Art, Umfang, Zweck & Dauer der Verarbeitung

    Art und Zweck

    Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Anzeige, Weiterleitung, Pseudonymisierung, Sicherung und Löschung personenbezogener Daten im Rahmen der vom Verantwortlichen gebuchten Unitlify-Module (u. a. Personalverwaltung, Schichtplanung, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Chat, Newsfeed, Lernmanagement, Feedback, Dokumentenablage).

    Dauer

    Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrages (Unitlify-SaaS-Vertrag gemäß AGB). Nach Beendigung gilt Ziff. 9 dieses AVV.

    Kategorien betroffener Personen

    • Mitarbeitende des Verantwortlichen (Endnutzer)
    • Bewerber:innen (sofern vom Verantwortlichen erfasst)
    • Ansprechpartner:innen des Verantwortlichen
    • Kunden, Gäste, Lieferanten (sofern vom Verantwortlichen in Unitlify erfasst)

    Kategorien personenbezogener Daten

    • Stammdaten (Name, Kontaktdaten, Rolle, Abteilung, Profilbild)
    • Zugangsdaten (Anmeldename, gehashtes Passwort, Tokens, letzter Login)
    • Arbeitszeitdaten (Schichten, Stempelzeiten, Pausen, Urlaubs-/Krankmeldungen)
    • Kommunikationsdaten (Chats, Kommentare, Reaktionen, Feedback, hochgeladene Dateien)
    • Lern-/Qualifikationsdaten (LMS-Module, Fortschritt, Zertifikate)
    • Dokumente (Verträge, Bescheinigungen, sonstige vom Verantwortlichen abgelegte Dokumente)
    • Technische Metadaten (IP-Adresse bei Login, Gerätetyp, App-Version, Zeitstempel von Aktionen)

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind vom Regelbetrieb nicht umfasst. Der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen sind.

  3. 3

    Pflichten des Auftragsverarbeiters

    • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Weisungen werden regelmäßig über die Konfiguration innerhalb des Mandanten, per E-Mail oder per Supportticket erteilt.
    • Verpflichtung aller zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) bzw. Unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
    • Ergreifen der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (Anhang 1).
    • Unterstützung des Verantwortlichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12–23 DSGVO) durch geeignete Funktionen in Unitlify (Datenexport, Löschfunktionen) und auf Anfrage durch den Support.
    • Unterstützung bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
    • Mitteilung an den Verantwortlichen, wenn er der Auffassung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.
    • Zurverfügungstellung aller für den Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen.
    • Bereitstellung einer aktuellen Liste der eingesetzten Subunternehmer (Anhang 2) sowie Vorabinformation bei Änderungen gemäß Ziff. 5.
  4. 4

    Pflichten des Verantwortlichen

    • Zulässigkeit der Datenverarbeitung prüfen und sicherstellen (inkl. arbeitsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher und mitbestimmungsrechtlicher Anforderungen).
    • Rechte der Betroffenen wahren (Art. 12–23 DSGVO); Betroffenenanfragen sind grundsätzlich vom Verantwortlichen zu beantworten.
    • Ordnungsgemäße Nutzung des Dienstes; insbesondere Einhaltung der durch Unitlify angebotenen Rollen- und Berechtigungskonzepte.
    • Benennung eines internen Ansprechpartners für datenschutzrechtliche Fragen innerhalb seiner Organisation.
    • Unverzügliche Information des Auftragsverarbeiters bei erkannten Fehlern oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung.
  5. 5

    Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

    Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Hinzuziehung der in Anhang 2 aufgeführten Subunternehmer (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).

    Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Subunternehmern mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform (E-Mail an den im Mandanten hinterlegten Admin-Kontakt oder Hinweis im Mandanten) informieren.

    Der Verantwortliche kann derartigen Änderungen aus wichtigem, datenschutzrelevantem Grund widersprechen. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist jede Partei berechtigt, den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen.

    Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Subunternehmer einen Vertrag ab, der die Pflichten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO in wesentlicher Hinsicht übernimmt. Die jeweils aktuelle Subunternehmer-Liste steht dem Verantwortlichen im Kundenbereich und unter unitlify.de/datenschutz zur Verfügung.

  6. 6

    Drittlandtransfers

    Verarbeitungen personenbezogener Daten finden grundsätzlich innerhalb der EU/des EWR statt. Soweit Subunternehmer (z. B. Apple APNs, Google FCM, Expo) Verarbeitungen in den USA durchführen, erfolgt die Übermittlung auf Basis geeigneter Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Eine Liste der betroffenen Subunternehmer und der jeweiligen Garantien findet sich in Anhang 2.

  7. 7

    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

    Der Auftragsverarbeiter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anhang 1). Er ist berechtigt, diese Maßnahmen anzupassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert.

  8. 8

    Meldung von Datenschutzverletzungen

    Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, regelmäßig innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betreffen, und unterstützt ihn bei der Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Die Meldung erfolgt an den im Mandanten hinterlegten Admin-Kontakt.

  9. 9

    Rückgabe & Löschung nach Vertragsende

    Nach Beendigung des Hauptvertrages werden die verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder zurückgegeben (Export im angebotenen Format) oder datenschutzgerecht gelöscht. Die Löschung erfolgt, soweit der Verantwortliche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export anfordert, automatisch nach Ablauf dieser Frist. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO), werden die betroffenen Daten gesperrt und erst nach Ablauf der Frist gelöscht.

  10. 10

    Kontrollrechte

    Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung dieses AVV zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter erbringt den Nachweis der Einhaltung vorrangig durch:

    • Bereitstellung einer schriftlichen Selbstauskunft zu den eingesetzten TOM (Anhang 1)
    • Vorlage aktueller Zertifikate oder Prüfberichte seiner Hoster (z. B. ISO 27001 / C5 von Hetzner / AWS)
    • Beantwortung schriftlicher Fragen des Verantwortlichen

    Vor-Ort-Kontrollen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer sind nach Ankündigung mit einer Frist von vier Wochen, höchstens einmal pro Jahr, während üblicher Geschäftszeiten und unter Rücksichtnahme auf den Betriebsablauf zulässig. Kosten trägt der Verantwortliche; ein über den geschuldeten Prüfaufwand hinausgehender Aufwand des Auftragsverarbeiters wird zu dessen üblichen Sätzen vergütet.

  11. 11

    Haftung

    Die Haftung bestimmt sich nach den Regelungen des Hauptvertrages (AGB Ziff. 13) sowie Art. 82 DSGVO. Beide Parteien haften gegenüber Betroffenen gemäß Art. 82 Abs. 4 DSGVO gesamtschuldnerisch; im Innenverhältnis richtet sich die Haftungsquote nach dem jeweiligen Verantwortungsbeitrag.

  12. 12

    Änderungen dieses AVV

    Der Auftragsverarbeiter kann diesen AVV mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Änderungen, einer Änderung der Leistung oder eingesetzter Subunternehmer erforderlich wird. Widerspricht der Verantwortliche der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die geänderte Fassung als angenommen. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Verantwortliche, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich kündigen.

  13. 13

    Abschluss in Textform & Rangfolge

    Dieser AVV wird in Textform gemäß § 126b BGB und Art. 28 Abs. 9 DSGVOgeschlossen. Der Abschluss erfolgt durch aktive Zustimmung des Verantwortlichen bei der Registrierung oder Vertragsverlängerung (Checkbox „Ich stimme AGB, Datenschutzerklärung und AVV zu“). Der Auftragsverarbeiter protokolliert Zeitpunkt und Version der Zustimmung und stellt eine abrufbare Bestätigung im Kundenbereich bereit.

    Dieser AVV geht etwaig abweichenden Regelungen des Hauptvertrages oder der AGB zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Auf Wunsch (z. B. für öffentliche Auftraggeber) wird der AVV zusätzlich in einer unterschriebenen Fassung bereitgestellt. Anfragen hierzu an support@unitlify.de.

Anhang 1

Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)

Gemäß Art. 32 DSGVO ergreift der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung folgende Maßnahmen:

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Hosting ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU (Hetzner ISO 27001, AWS ISO 27001 / SOC 2 / C5)
  • Zutrittskontrolle: Zutritt zu Produktionssystemen nur für autorisierte Personen, physisch durch den Hoster abgesichert
  • Zugangskontrolle: Mehrfaktor-Authentifizierung für administrative Zugänge, individuelle Konten, keine geteilten Accounts
  • Zugriffskontrolle: Rollen- und Rechtekonzept innerhalb der Anwendung; Produktionsdatenbank nur über SSH-Tunnel / VPN erreichbar
  • Trennungskontrolle / Mandantentrennung: logische Trennung aller Kundendaten durch Mandanten-ID auf Anwendungs- und Datenbankebene
  • Pseudonymisierung: Pseudonymisierung, soweit technisch sinnvoll (z. B. in Logs und Diagnostikdaten)

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Transportverschlüsselung (TLS ≥ 1.2) für sämtliche Verbindungen
  • Verschlüsselung von Backups und Objektspeichern (at-rest)
  • Passwort-Hashing mit bcrypt; Tokens als JWT mit kurzer Gültigkeit + Refresh-Token-Rotation
  • Audit-Logging sicherheitsrelevanter Ereignisse (Logins, Rollenänderungen, Löschungen)
  • Änderungskontrolle über Git/CI/CD, 4-Augen-Prinzip bei produktiven Deployments

Verfügbarkeit & Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b + c DSGVO)

  • Tägliche verschlüsselte Backups innerhalb der EU; Wiederherstellungstests mindestens quartalsweise
  • Monitoring der Anwendung und Infrastruktur, Alerting bei Fehlerraten / Erreichbarkeit
  • DDoS-Schutz und Rate-Limits auf API-Ebene
  • Getrennte Staging-/Produktionsumgebungen

Wiederherstellbarkeit & Prüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. c + d DSGVO)

  • Dokumentierte Incident-Response-Prozesse (Erkennung, Eindämmung, Wiederherstellung, Nachbereitung)
  • Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Schriftliche Verpflichtung aller Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit und Datenschutz
Anhang 2

Liste der Subunternehmer

Die folgenden Subunternehmer verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen des Dienstes. Der Verantwortliche genehmigt deren Einsatz mit Abschluss dieses AVV (Ziff. 5).

SubunternehmerZweckSitz / Region
Hetzner Online GmbHHosting Anwendung & DatenbankDeutschland (EU)
Amazon Web Services EMEA SARLObject Storage (S3, Backups, Uploads); KI-Inference Claude über AWS Bedrock (Dev-/Support-Tooling)Frankfurt / Deutschland (eu-central-1)
Google Cloud EMEA LimitedKI-Inference Gemini über Vertex AI (OCR-Verarbeitung von Belegen sowie Generierung von Lernmodulen aus Dokumenten)Deutschland (europe-west3, Frankfurt)
Functional Software, Inc. (Sentry)Error- & Performance-Monitoring (Backend, Frontend, Mobile-App) — Stacktraces, pseudonyme User-/Tenant-IDs, keine Eingabe-InhalteEU-Region (de.sentry.io) / USA-Anbieter mit EU-SCC
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung (abhängige Kontaktdaten)Irland (EU)
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.Zahlungsabwicklung (abhängige Kontaktdaten)Luxemburg (EU)
Strato AGE-Mail-Versand (SMTP)Deutschland (EU)
Apple Inc.Push-Zustellung (APNs), App-DistributionIrland (EU) / USA (EU-SCC)
Google Ireland Ltd.Push-Zustellung (FCM), Android-DiensteIrland (EU) / USA (EU-SCC)
Expo Inc.Push-Token-Relay, OTA-Updates (signiert)USA (EU-SCC)

Rechtliches

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